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Förderung

Förderungsmöglichkeit nach Bundesrichtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Willkommen beim Bildungsinstitut Wirtschaft, Seminare für Existenzgründung, Buchführung, Social Media und Marketing

Willkommen auf den Seiten des Bildungsinstituts für Wirtschaft, Existenzgründung, Buchführung und Social Media. Wir bieten Existenzgründungsseminare und Folgeseminare in Düsseldorf, Essen, Duisburg, Köln, Moers, Bocholt, Bremen, Bielefeld, Recklinghausen, Mülheim, Gelsenkirchen, Wesel und in vielen weiteren Städten des Bundesgebietes an. In drei Tagen werden Existenzgründer in bundesgeförderten Maßnahmen praktisch und theoretisch auf die Gründung vorbereitet. Der Gesamtpreis für das Existenzgründungsseminar und die Unterlagen beträgt 40 €.  Weitere Preise entnehmen Sie bitte den Seiten zu den konkreten Veranstaltungen. Hier finden Sie alle Informationen zu unserem Seminarangebot, sowie die Möglichkeit, sich für die Seminare direkt online anzumelden. Bitte nutzen Sie die Hilfe & Support-Seite oder rufen Sie uns an, falls Sie Fragen haben.

Aktuell bieten wir auch Social Media Seminare und Buchführungsseminare an. Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie in der linken Seitenleiste. Wir wünschen Ihnen viel Spaß und Erfolg bei unseren Seminaren. Das BIW- Team.

Wir haben für Sie einige Impressionen aus unseren Seminaren zusammengestellt. Viel Spaß beim Anschauen:

Qualitätsmanagement – schon oft gehört aber (noch) nicht im Unternehmen umgesetzt !

Qualitätsmanagement - jetzt auch beim BIW

Von Dozent: Dipl. Volkswirt Ralf Nierfeld

Sie sind ein Jungunternehmer oder mit Ihrem Unternehmen bereits seit einigen Jahren am Markt? Spätestens in der Festigungsphase Ihres Unternehmens sollten Sie verhindern, dass sich eingefahrene aber strukturschwache Organisationsmaßnahmen entwickeln. Denn gerade solche festgefahrenen Arbeitsabläufe werden zwangsläufig ihre Wettbewerbsfähigkeit mindern.

An dieser Stelle ist „Qualitätsmanagement“ das richtige Stichwort! Qualitätsmanagement kann Ihnen helfen und Sie unterstützen, ihr Unternehmen aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten und zu durchleuchten. Ergebnis wird sein, dass Sie maßgeblich daran beteiligt sind, ihr Unternehmen zu fördern und zu strukturieren.

Im Zuge industrieller, arbeitsteiliger Produktionsprozesse wurden in den vergangenen Jahren die Qualitätskontrolle von Produkten, Dienstleistungen und die dazugehörigen Prozesse zunehmend wichtiger. Jeder kennt diesen Begriff – wenn er auch leider nicht immer in die Tat umgesetzt wird.

Sie werden zustimmen, wenn behauptet wird, dass jede einzelne Komponente eines Produkts (auch wenn die Produktion an unterschiedlichen Standorten stattfindet) eine gleich bleibende Qualität vorweisen muss. Denn nur dies trägt zu einer dauerhaften Passgenauigkeit und einheitlichen Produktqualität bei. Einfachste Beispiele finden sich in der Automobilindustrie oder dem Bau des Airbus in Teilen an unterschiedlichen Standorten. Hier müssen alle Beteiligten nach festgelegten Normen und Richtlinien arbeiten, damit am „Ende des Tages“ ein zusammengefügtes Spitzenprodukt das Unternehmen verlässt.

Neben der bisher angesprochenen Qualitätskontrolle in der arbeitsteiligen Produktionsbetrachtung hat aktuell sehr schnell auch die Qualitätssicherung im Allgemeinen in die deutschen Betriebe Einzug gehalten.

Was bedeutet Qualitätssicherung aber eigentlich?

In Bezug auf Endprodukte und gleichermaßen angebotene Dienstleistungen ist eine Vielzahl der Anbieter auf Qualitätssicherung bedacht. Wir befinden uns in einer Gesellschaft, die sicher ganz klar über den Preis kauft. Aber glücklicherweise bewegt sich die Entwicklung wieder verstärkt hin zur Bereitschaft mehr Geld auszugeben, wenn die Qualität stimmt. Weg von der Billigware – hin zur Qualität.

Somit müssen die Unternehmen eine Qualität auf Dauer sichern und den Kunden damit überzeugen.

In der heutigen Zeit bedeutet ein modernes Qualitätsmanagement sogar, dass neben der laufenden Kontrolle und der Qualitätssicherung in der Produktion vielmehr sogar eine ständige Qualitätsverbesserung in allen Bereichen angestrebt wird. Wer stehenbleibt verliert – der Fortschritt ist das Ziel!

Hauptmerkmal ist für Sie, dass nun alle Unternehmensbereiche und alle am Unternehmensprozess beteiligten Mitarbeiter/-innen mit einbezogen werden. Der Blickwinkel von der qualitätsbewussten Fertigung hat sich auf alle Prozesse in einem Unternehmen verschoben.

Das heutige Qualitätsmanagement bezieht sich auf folgende Bereiche:

  • Beschaffung und Produktion,
  • Absatz/Vertrieb,
  • Marketing und
  • alle weiteren technischen, infrastrukturellen und kaufmännischen Abläufe.

QM-Handbuch - Dokumentation der Unternehmensabläufe

Um es noch ein wenig genauer darzustellen: Qualitätsmanagement bedeutet, dass das betriebliche Handeln in allen Bereichen wird in Prozesse zerlegt und hinsichtlich qualitätsverbessernder Maßnahmen überprüft wird.

Das so genannte Qualitätsmanagement-Handbuch ist hierbei die Basis. Es dient als individuell und äußerst umfangreich erarbeitete Dokumentation für jedes einzelne Unternehmen.

Das Handbuch enthält verschiedene Bereiche. Eine mögliche Gliederung kann sein:

  1. Verpflichtungserklärung, Geltungsbereich und Ausschluss
  2. Firmengeschichte
  3. Unternehmensleitbild
  4. Qualitätspolitik und Qualitätsziele
  5. Umweltpolitik
  6. Änderungsdienst
  7. Normative Verweisungen
  8. Begriffe
  9. Organigramm
  10. Prozessübersicht
  11. Wechselwirkung der Prozesse
  12. Prozesse

Sie erkennen also, Qualitätsmanagement beinhaltet eine große Bandbreite von Ansatzpunkten: die Definition von Qualitätszielen und ihre Umsetzung, Mitarbeitermotivation und die Überwindung von unternehmensinternen Hindernissen bei der Einführung oder Erweiterung von Qualitätsmanagementsystemen.

Dieses und weitere Aspekte von QM im Bereich Produkthaftung, Umwelthaftung, aber auch zum Beispiel Kostenmanagement sowie Produktionsoptimierungen, sollen demnächst in einem weiteren kleinen Beitrag beleuchtet werden.

Qualität macht sicher, wir wünschen ihnen Vorsprung im Wettbewerb.

Das BIW-Team

Besteuerung von Firmenwagen – für jeden das Richtige

 

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In unseren Seminaren für Existenzgründer und Jungunternehmer stellt sich immer wieder die Frage nach der Besteuerung von Firmenwagen. Was ist hier die beste Lösung? Fahrtenbuch? – Ist bekanntermaßen nicht immer praktisch zu handhaben und sehr aufwendig. 1 % – Regel? Ist das die beste Lösung, auch wenn ich den PKW kaum privat nutze?

Zunächst mal die Fakten:

Sie sind Firmeninhaber eines Personenunternehmens (Einzelfirma oder Personengesellschaft) und nutzen das betriebliche Fahrzeug für unterschiedliche Zwecke. Wichtig im Rahmen der Buchhaltung ist, dass die auf Privatfahrten entfallenden Kosten des Betriebsfahrzeugs anteilig wieder dem Gewinn hinzuzurechnen.

Klar ist, dass Sie gegenüber Gleichgestellten keinen geldwerten Vorteil unversteuert lassen dürfen. Es gilt, den so genannten Eigenverbrauch gesetzeskonform zu berücksichtigen!

Für die Bemessung dieses Privatanteils enthält das Einkommenssteuergesetz ein grundsätzliches Wahlrecht zwischen pauschaler 1%-Regelung und der Möglichkeit  des Einzelnachweises (Fahrtenbuchmethode). Es sollte selbstverständlich sein, dass nach Wahl aber diese eine Methode beibegehalten werden muss und ein Wechsel innerhalb des Wirtschaftsjahres nicht möglich ist.

Die hier gemachten Ausführungen gehen alle davon aus, dass es sich um die Betrachtung von Fahrzeugen handelt, die dem Betriebsvermögen zugeordnet sind und in erster Linie dauerhaft dem Unternehmen dienen sollen. In diesem Fall stellen sämtliche Aufwendungen zunächst in voller Höhe Betriebsausgaben dar und die volle Umsatzsteuer (Vorsteuer) kann in Abzug gebracht werden.

Ihnen als Unternehmer dürfte aber klar sein, dass Privatfahrten den unternehmerischen Gewinn nicht mindern dürfen. Hier würden Sie anderen Unternehmen im Vorteil sein. Daher ist eine sogenannte Nutzungsentschädigung als Betriebseinnahme entgegenzurechnen. Für deren Bewertung kommt entweder die pauschale 1%-Methode oder die Fahrtenbuchmethode in Betracht.

Pauschale 1%- Methode

Beim Pauschalverfahren bemisst sich der Entnahmewert für den Unternehmer-Pkw und der geldwerte Vorteil für das überlassene Firmenfahrzeug für jeden Kalendermonat der Nutzung mit 1% des inländischen Brutto-Listenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung.

Die tatsächlichen Anschaffungskosten sind dabei (leider) unerheblich. Das heißt demnach, dass auch Gebrauchtfahrzeuge mit dem BLP bei Erstzulassung zu bemessen sind. Was bedeutet das? Gerade kleine Unternehmer zu Beginn ihres Unternehmens sollten besser von der Pauschalregelung Abstand nehmen.

Und so berechnet sich der geldwerte Vorteil bei der 1%-Regel für das Unternehmen anhand eines Beispiels:

Brutto-Listenpreis 50.000,00 Euro, monatlich 1% sind 500,00 Euro

  • davon werden 20% auf die Betriebsausgaben ohne Vorsteuerabzug (Steuer und Versicherung) gewinnerhöhend berücksichtigt
  • die verbleibenden 80% betreffen die Kosten bei denen Vorsteuerabzug gegeben ist. Hier ist die Umsatzsteuer wieder hinzuzurechnen
  • der geldwerte Vorteil/ Eigenverbrauch ist mit 100 Euro (20%) plus 400 Euro (80%) plus 76 Euro (19% USt auf 400 Euro) gewinnerhöhend in der Buchhaltung zu berücksichtigen
  • durch den erhöht korrigierten Gewinn werden die Unternehmenssteuern sich entsprechend erhöhen

Nutzt einer Ihrer Mitarbeiter ein betriebliches Fahrzeug, so geht man ähnlich vor. Auch hier müssen monatlich die 500 Euro im Rahmen der Gehaltsabrechnung dem Gehalt hinzugerechnet und der Lohnsteuer und Sozialvericherung unterworfen werden. Es werden keine 500 Euro vom Gehalt abgezogen, sondern “nu” erhöhte Steuern und SV-Abgaben gezahlt.

Sämtliche Fahrzeugkosten sind für Sie als Unternehmer weiterhin in voller Höhe abzugsfähige Betriebsausgaben. Es wird keine zusätzliche Gewinnerhöhung vorgenommen.

Fahrtenbuchmethode

Es bleibt dem Unternehmer unbenommen, die privat gefahrenen Kilometer und die darauf entfallenen Aufwendungen exakt zu ermitteln. Führt er diesen Einzelnachweis, kann er die meist günstigere Fahrtenbuch-Methode beanspruchen. Die verlangt zweierlei Voraussetzungen:

  • Die tatsächlichen Aufwendungen für den PKW müssen feststehen, was durch die Buchhaltung sichergestellt ist und
  • die betrieblich und privat gefahrenen Strecken und weitere Angaben müssen in einem Fahrtenbuch täglich festgehalten werden sein.

Wichtig ist, dass ein Fahrtenbuch wirklich peinlich genau nund ordentlich geführt wird. Wird das Fahrtenbuch durch das Finanzamt nämlich verworfen, kommt automatisch das Pauschalverfahren zum Ansatz. Nutzen Sie bestehende Vorlagen und Fahrtenbücher, die man im Internet oder Papierwarenhandel zu kaufen gibt. Damit sind Sie rein formell auf der sicheren Seite.

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Nutzt ein Unternehmer das Fahrzeug neben den bisher behandelten “Privatfahrten” auch für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, darf er maximal die tägliche Pendlerpauschale von 0,30 € je Entfernungskilometer als Betriebsausgabe ansetzten.

Die übersteigenden Aufwendungen sind nicht abziehbare Betriebsausgaben und dem Gewinn hinzuzurechnen. Der tatsächliche Aufwand spielt bei der Anwendung der Pauschalmethode keine Rolle. Er wird typisierend pro Monat mit 0,03 % des Brutto-Listenpreises pro Entfernungskilometer ermittelt.

Fazit: Wer die Wahl hat, hat die Qual.

Welche Methode der Unternehmer wählt bleibt ihm selbst überlassen. An die Fahrtenbuch-Methode werden seitens der Finanzamtverwaltung hohe Anforderungen gestellt. Die 1%-Methode ist bei häufigen Dienstfahrten oftmals ungünstiger, doch mit wesentlich geringerem Aufwand rechtssicher.

Zum Abschluss noch einmal die Kehrseite der Kostenerfassung:

Verwendet der Unternehmer ein privates Fahrzeug für gelegentliche Betriebsfahrten zum Kunden und anderen Anlässen, gehört auch hier nur der betriebliche Kostenanteil zu den Betriebsausgaben. Hier bietet sich jedoch keine Wahlmöglichkeit aus zwei verschiedenen Berechnungsmethoden. Er kann lediglich mit einem Kilometersatz von 0,30 € geschätzt werden.

Notieren Sie auch hier regelmäßig die mit dem Privatfahrzeug zurückgelegten Kilometer nebst Datum und Anlass der betrieblichen Fahrt. Unter Verwendung dieser Aufzeichnung können dann bei der Buchhaltung die fiktiven Kosten aus der Kilometerpauschale berücksichtigt werden.

Welche weiteren Arten von Reisekosten wie Verpflegung und Übernachtungskosten werden wir sicher in einem der nächsten Beiträge näher durchleuchten.

Viel Erfolg bei der unternehmerischen Tätigkeit wünscht Ihnen weiterhin das Team des BIW!

Das Auge des Finanzamtes ist wachsam: Haben Sie alle Zahlungsfristen im Kopf?

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Schon wieder ist der Monat um und die Vorauszahlung muss ans Finanzamt geleistet werden. Egal, ob Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Lohn- oder Einkommensteuer … Haben Sie alle Fristen im Kopf  – und noch wichtiger: Halten Sie die Fristen immer ein?

Sie sollten!  Hat sich Ihr Finanzamt bisher bei kleinen Abgabe- und Zahlungsüberschreitungen stets milde gezeigt und keine oder nur geringe Säumniszuschläge erhoben, so dürfte dies nun endgültig vorbei sein. Dies besagt eine zu Beginn des Jahres erlassene Verwaltungsrichtlinie.

Und nun aufgepasst: Alle Ämter sind angehalten, künftig alle verspäteten oder unterbliebenen Anmeldungen und Zahlungen zur Umsatzsteuer und Lohnsteuer unverzüglich der Steuerstrafstelle vorgelegt werden.

Es wird härter! Werden nun alle Unternehmer zum Steuerstraftäter?

Die Steuerstrafstelle ist nunmehr befugt, selbst zu entscheiden, ob eine fehlende oder verspätete Anmeldung bzw. Erklärung oder Zahlung als Steuerhinterziehung einzuschätzen ist. Ist das der Fall, dann besteht der Tatbestand der Steuerhinterziehung und dies könnte böse Folgen haben.

Die Finanzämter werden Strafen verhängen. Es drohen erheblich Bußgelder zusätzlich zu den auch heute schon bestehenden Säumniszuschlägen. Selbst die kleinste Verspätung kann fatale Folgen haben. Die Wiederholungstäter trifft es besonders!

Sind Sie bereit unter Umständen tausende von Euros für nur eine einzige verspätete Anmeldung zu zahlen? Wohl kaum!

Wir wollen Ihnen daher heute alle wichtigen Steuerfristen für Sie als Unternehmer zusammenfassen. Tragen Sie sich diese Daten doch einfach als wiederkehrende Termine in Ihrem Kalender ein. Viele Smartphone bieten hier ja bereits eine Erinnerungsfunktion.

Umsatzsteuer-Voranmeldungen:

  • jeweils am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums
  • Möglichkeit der Dauerfristverlängerung

Lohnsteueranmeldung und –zahlung:

  • jeweils am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums
  • keine Möglichkeit der Dauerfristverlängerung

Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer:

  •  15.2., 15.5., 15.8. sowie 15.11. eines jeden Jahres

Vorauszahlungen zur Einkommensteuer:

  • 10.3., 10.6., 10.9. sowie 10.12. eines jeden Jahres

 

Wie hoch sind die Zuschläge?

Der Verspätungszuschlag (Abgabe einer Anmeldung oder Erklärung) darf 10 % der festgesetzten Steuer oder des festgesetzten Messbetrags und 25.000 EUR nicht übersteigen

Die Höhe des Säumniszuschlags (verspätete Zahlung) liegt durchweg bei 1 v.H. je angefangenem Monat des Zahlungsverzuges.

 

Was können Sie tun?

  • Denken Sie über eine Lastschriftvollmacht nach. Das Finanzamt wird dann stets fristgerecht die Zahlungen einziehen und Sie können nicht in Zahlungsverzug geraten. Ein Formular zum LV finden Sie hier.
  • „Sprechenden kann geholfen werden!“ Das kann man nicht oft genug sagen. Rufen Sie das Finanzamt einfach auch mal persönlich an, wenn abzusehen ist, dass Sie eine Frist nicht einhalten können. Krankheit, Unfall oder Softwareausfall wird Ihnen jeder verzeihen. Reichen Sie die Unterlagen aber schnellstmöglich nach.

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Wir wünschen weiterhin viel Spaß bei der Umsetzung Ihrer unternehmerischen Ideen!

Das BIW-Team

Social Media Seminar vom BIW und das Recht am Bild

In dem gestrigen Social Media Seminar in Düsseldorf waren die Rechte am Bild und am Motiv zwei große Themen. Es besteht ein großer Anreiz für Unternehmer oder Mitarbeiter einer Marketing – Abteilung, immer aktuelle und interessante Inhalte in die diversen Social Media Portale einzupflegen.  Aber was ist erlaubt und was kann zu einer Abmahnung führen? Grundsätzlich muß ich bei der Nutzung eines Bildes zwei Dinge berücksichtigen: 1. Habe ich das Recht am Bild für den geplanten Einsatz ? 2. Habe ich das Recht an dem Motiv? Jedes Bild ist zunächst mal urheberrechtlich geschützt. Demnach muß derjenige, der das Bild oder auch die Grafik erstellt hat, in die Nutzung des Bildes einwilligen. Ausnahme kann hier zum Beispiel eine satirische Auseinandersetzung mit dem Bild sein. Die Meinungsfreiheit ist ebenfalls ein rechtlich stark geschütztes Gut.

Für Unternehmer, die sich regelmäßig in Social Media Portalen bewegen, ist es sicherlich sinnvoll, gelegentlich eigene Fotos und Videoaufnahmen zu erstellen. Die sind vielleicht nicht immer hochprofessionell aber Social Media lebt ja von einer gewissen Spontanität.

Aber auch bei eigenen Fotos, für die man dann natürlich selbst das Urheberrecht innehat, gibt es Einiges zu beachten. Es ist wichtig, dass Recht am Motiv zu haben.

Die Abbildung bestimmter Designs, Personen oder Marken bedarf der Einwilligung durch den Rechtsinhaber. Auch hier gibt es  Ausnahmen.

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Handelt es sich vielleicht um einen Bericht über ein aktuelles Tagesereignis? Dann ist die Motivnutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte in Grenzen erlaubt. Bei der Personenabbildung ist es möglich, dass die betreffende Person nur als Beiwerk abgebildet ist. Es wäre ja auch nicht zumutbar, wenn man bei Ereignissen, die naturgemäß mit vielen Menschen verbunden sind, die Einwilligung, von jedem auf dem Foto befindlichen Menschen, einholen müsste. Wichtig ist, dass das Hauptthema des Bildmotivs nicht die Person an sich ist. “Beiwerk” ist ein Mensch auch, wenn der Fotograf die Landschaft als Hauptthema wählt. Weiterhin gibt es noch die Panoramfreiheit. Danach benötigt man keine Einwilligung,wenn man urheberrechtlich geschützte Werke fotografiert, die man von öffentlichen Verkehrswegen aus ablichten kann.

Nach § 59 UrhG handelt es ich um Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straße oder Plätzen befinden. Die Rechtsprechung besagt, dass auch ein Gebäude im Privatbesitz von einem öffentlichen Weg aus fotografiert werden darf. Auch die gewerbliche Nutzung solcher Fotografien ist erlaubt. BGH: Az.: I ZR 54/87, Verwertung der Fotografie eines Privathauses – Friesenhaus

Wir wünschen trotzdem viel Spaß bei der Umsetzung der Social Media Strategie. Das BIW-Team

Steuerberater vs. Buchhalter – Auch hier regiert oftmals der Preis!

Sofern Sie die Erstellung Ihrer Buchhaltung auslagern – unabhängig davon, ob an einen Steuerberater oder Buchhalter gilt der folgende Grundsatz:

Eine gute Zusammenarbeit senkt die Honorarkosten!

Haben Sie schon einmal überlegt, ob Sie der Buchhaltung nicht vielleicht zuarbeiten können? Erledigen Sie die Vorarbeiten selbst und man kann Ihnen diese Tätigkeiten nicht in Rechnung stellen. Fragen Sie Ihren Steuerberater oder Buchhalter einfach, an welcher Stelle Sie unterstützend und kostensparend eintreten können.

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Zunächst sollten Sie wissen, dass weder Steuerberater noch Buchhalter frei entscheiden können, wie hoch das in Rechnung gestellte Honorar sein wird. Es ist nämlich genau festgelegt, was verlangt werden darf.

Man spricht über die so genannte Gebührenverordnung. Darin festgehalten ist, wie sich der Gegenstandswert einer Tätigkeit sowie der zugehörende Gebührensatz bemisst. Je nach Aufwand und Schwierigkeitsgrad gibt es kleine Abrechnungsspielräume.

Tätigkeiten wie Beratungen, die nicht in der Gebührenverordnung festgehalten sind werden nach Zeitaufwand berechnet.

Lassen Sie sich einmal erklären, wie sich die monatliche Rechnung Ihres Steuerberaters zusammensetzt. Sicher finden sich die ein oder andere Einsparungsmöglichkeit. Ihr Steuerberater oder Buchhalter wird es Ihnen nicht übel nehmen, wenn Sie konkret nachfragen:

  • Was bedeuten die einzelnen Rechnungspositionen?
  • Lässt sich der Zeitaufwand reduzieren, wenn gewisse Vorleistungen von Ihnen erbracht werden?
  • Was können und wollen Sie selbst übernehmen? Möglicherweise können Sie die Buchungen auch schon selbst erfassen und lassen diese dann “nur” noch überprüfen?

Um es noch einmal in aller Deutlichkeit festzuhalten: Eigeninitiative siegt!

Da Sie aber natürlich nicht Ihr eigentliches Kerngeschäft aus den Augen verlieren dürfen und hier das Hauptaugenmerk drauf liegen muss, wollen wir Ihnen an dieser Stelle kurz aufzeigen, welche Arbeiten Sie übernehmen können.

Hierbei gilt, dass alle, einzelne oder kombinierte Tätigkeiten erledigt werden können:

  • Sortieren der Belege – ordentliche Ablage anstelle des bekannten „Schuhkartons“
  • Kontieren der Geschäftsvorfälle mit Hilfe des Kontenrahmens
  • Bankbewegungen bereits elektronisch erfassen oder dem Programm des Buchhalters kompatibel zuführen
  • Erstellen der Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie Übertragung an das Finanzamt – Elster-Software macht´s möglich

So kann an dieser Stelle angemerkt werden, dass sich das Honorar für die Erstellung der Buchhaltung inkl. der Nebenleistungen am Umsatz des Unternehmens bemisst.

Wer also wenig Einzelbuchungen vorzuweisen hat, dafür aber sehr hohen Umsatz wird unter Umständen ordentlich in die Tasche langen dürfen – auch wenn die Arbeit nicht unbedingt sehr zeitaufwendig für den Steuerberater ist. Hier würde es sich möglicherweise empfehlen, die Buchungen selbst durchzuführen und dem Steuerberater die Auswertungen für die Jahresabschluss-Erstellung zur Verfügung zu stellen.

Betreiben Sie hingegen ein Unternehmen mit vielen kleinen Einzelbuchungen kann der Steuerberater dieses erhöhte Buchungsaufkommen ebenfalls zum Anlass einer erhöhten Honorarrechnung nehmen. Sehen Sie hier die Möglichkeit, die Buchungen in einer Weise vorzubereiten?

Aber nicht nur die Übernahme verschiedener Arbeit durch Eigenleistung wird Ihnen die Kosteneinsparung bringen. Betrachten Sie auch weiterhin das verbleibende Honorar! Stellt man Ihnen jede einzelne, noch so kleine Frage via Telefon oder Email in Rechnung? Haben Sie dies zu Beginn Ihrer Zusammenarbeit so vereinbart?

Machen Sie ab und an einmal den Kostencheck, um auch dauerhaft kalkulieren zu können. Macht es möglicherweise sogar Sinn, eine Pauschalvereinbarung zu treffen?

Kennen Sie die Weisheit “Sprechenden kann geholfen werden?”

Suchen Sie das Gespräch mit dem Steuerberater oder Buchhalter und kommen Sie gemeinsam zu einem beiderseitig erfolgversprechenden Ergebnis!

Und ganz nebenbei: Je mehr Einblick Sie in Ihre eigenen Zahlen haben, desto mehr betriebswirtschaftliches Verständnis entwickeln Sie für Ihre unternehmerische Lage.

Viel Erfolg wünsche Ihnen dabei das Team des BIW!

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Existenzgründungsseminare vom Bildungsinstitut Wirtschaft: Melanie Steffens im Interview und im Stadtkurier

Melanie Steffens hat die Firma marketing)))service gegründet. Das Angebot von Frau Steffens Dienstleitungsunternehmen richtet sich an Firmen in Holland und Deutschland, um Geschäftsbeziehungen länderübergreifend zu pflegen. Die diplomierte Betriebswirtin fungiert als Bindeglied zwischen deutschen und niederländischen Unternehmen. Sie besuchte ein Existenzgründungsseminar beim Bildungsinstitut Wirtschaft und hat dazu ein Interview gegeben:

 

 

 

 

 

Bildungsinstitut Wirtschaft bietet weitere Existenzgründungsseminare im Wirtschaftsraum Rhein/Ruhr an

In den nächsten zwei Wochen finden die Existenzgründungsseminare vom Bildungsinstitut Wirtschaft in Recklinghausen, Essen, Düsseldorf und Duisburg statt. Das BIW-Team freut sich besonders auf das Seminar im Landschaftspark Duisburg Nord. Der Seminarraum befindet sich in der historischen Schaltwarte. In angenehmer Atmosphäre geht es wieder um Gründungsthemen. Die Dozenten sorgen dafür, dass Sie auf alle Eventualitäten optimal vorbereitet sind. Anmeldungen und Genehmigungen  werden individuell durchgesprochen. Der Businessplan wird detailliert vorbereitet. Marketing und Social Media sind Themen. Aber auch die Klassiker: Controlling, Recht und Steuern. Viele Gründer benötigen ein Darlehen für ihre Gründung. Wir besprechen mit Ihnen die besten Finanzierungsmöglichkeiten für Existenzgründer und gehen die Konditionen und das Bankgespräch mit Ihnen durch. Wir machen Sie fit für Ihre Gründung. Da die Maßnahme vom Bund gefördert wird, kostet das Seminar nur 40 €. Es kann jeder an dem Seminar teilnehmen. Es sind keine Voraussetzungen oder Vorbereitungen erforderlich. Viel Spaß und Erfolg. Das BIW-Team

Einige Impressionen von unseren Seminaren:

 

Kolumne im Stadtkurier Bocholt für Existengründer vom Bildungsinstitut Wirtschaft

Die Kolumne vom Bildungsinstitut Wirtschaft behandelt heute das Thema Umsatzsteuer. Bei Interesse können Sie den Beitrag auf der Seite 8 der Online Ausgabe des Stadtkuriers Bocholt nachlesen:  http://epaper.weiss-intermedia.de/anzeigenFlash.php?xmlFile=file/30/120/58030/main.xml. Viel Spaß. Das BIW – Team

Presse kündigt Existenzgründungsseminare des Bildungsinstituts Wirtschaft in Essen, Duisburg, Düsseldorf und Recklinghausen an

Die nächsten bundesgeförderten Existenzgründungsseminare starten in Recklinghausen vom 18.04. bis 20.04 und in Essen, Düsseldorf und Duisburg vom 25.04. bis 27.04. und vom 27.04 bis 29.04. Behandelt werden folgende Themen: Anmeldungen und Genehmigungen, Finanzierungen, Sonderfinanzierungsmöglichkeiten, Businessplan, Recht, Steuern, Controlling, Marketing, Social Media, Buchführung und vieles mehr. Anmeldungen und Infos in der Zentrale: 02871-2395078 oder unter www.bildungsinstitut-wirtschaft.de. Aufgrund der Förderung kostet das Seminar nur 40 €. Viel Spaß und Erfolg. Das BIW-Team.

Existengründungsseminare in Duisburg Landschaftspark Nord

Existenzgründungsseminare Essen

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Existenzgründungsseminare Recklinghausen

Bildungsinstitut Wirtschaft bietet Existenzgründungs-, Buchführungs,- und Social Media Seminare an

Um den Anforderungen des Firmenalltags gerecht zu werden, sollte man bei klassischen und neuen Themen Fortbildung und stetige Information nicht außer Acht lassen. Das Bildungsinstitut Wirtschaft hat sich auf Seminare spezialisiert, die vor allem Existenzgründern, Jungunternehmern, Führungs- und Fachkräften Basiswissen und aktuelle Informationen an die Hand geben. Für die überregional stattfindenden Maßnahmen werden Fördermittel des Bundes beantragt. Die Schulungen unterliegen einer Qualitätskontrolle und werden ausschließlich von qualifizierten Dozenten durchgeführt. Die Themen werden individuell auf den Bedarf der Teilnehmer zugeschnitten. Nachfolgend geben wir Ihnen eine kurze inhaltliche Übersicht der Hauptveranstaltungen. Die genauen Termine in den diversen Städten entnehmen Sie bitte der Übersicht auf der Website.

Existenzgründungsseminare:

Inhalt: Anmeldungen und Genehmigungen, Businessplan, Controlling, Buchführung, Recht, Steuern, Kredite für Existenzgründer, E-Commerce, Marketing, Social Media, Rechtsformen, Fördermöglichkeiten, Sonderfinanzierungsmöglichkeiten, Zuschüsse bei Arbeitslosigkeit, Einstiegsgeld, Netzwerkarbeit

Kosten: 40 €, Termine und Anmeldungen auf der Website: www.bildungsinstitut-wirtschaft.de  oder in der Zentrale: 02871-2395078

 Buchführungsseminare:

Inhalt: Grundlagen der Buchführung, Gesamtkontext: Buchführung, Kosten-und Leistungsrechnung, Statistik, Planung , Betrachtung der Einnahmen und Ausgaben, Standardkontenrahmen (SKR 03), Zusammentragen wichtiger Geschäftsvorfälle, . Kassenbuch, Einzelbuchungen in der Praxis, Verbuchungen der Einnahmen und Ausgaben , Praktische Anleitung und Buchungen von Geschäftsvorfällen, USt-Voranmeldung und umsatzsteuerliche Auswirkungen, Ermittlung des Jahresüberschusses, Gesetzliche Regelungen Inventur / Inventar, Anlage- und Umlaufvermögen, Abschreibungen.

Kosten: 89 €, Termine und Anmeldungen auf der Website: www.bildungsinstitut-wirtschaft.de oder in der Zentrale: 02871-2395078

Social Media Seminare:

Inhalt:

Einführung in Social Media Marketing, Facebook, Xing, Twitter, Blogs (Alternative zur statischen Website?), YouTube, Social Bookmarking Sites, Marketing zum Mitmachen, Ziele setzen in sozialen Netzwerken

Angst vor Kritik oder falschen Botschaften im Netz überwinden, Rechtliche Grenzen und Problemstellungen

Welche Fehler werden in Social Media gemacht? Wo und wie erreichen Sie ihre Zielgruppe ? Stärken von Social Media, Virales Marketing, Dialog, Markenbotschafter, Krisenkommunikation im Social Web, Zusatznutzen, Personalsuche, Wissenstransfer, Kundendienst, Schulung, Ausbildung, Social Media Marketing, Einrichtung von Facebook- und Twitterkonten & Co., Praxisfragen, Verbesserung der Webpräsenz und Suchmaschinenoptimierung, Trailer.

Kosten: 98 € oder 89 € je nach Standort, Termine und Anmeldungen auf der Website: www.bildungsinstitut-wirtschaft.de oder in der Zentrale: 02871-2395078