Nicole Biermann-Wehmeyer

Autorin, Juristin, Compliance Officer, Digitalisierungsberaterin

Nicole-biermann-wehmeyer-quadrat

Bildungsinstitut Wirtschaft

Das Onlinemagazin

Bildungsinstitut-Wirtschaft

Lara Wehmeyer

Studentin

Die besten BIW-Blogs, die Ihr Business ankurbeln und Lösungen schaffen

Firmenwagen und Fahrtenbuch: Seminar Buchführung

Besteuerung Firmenwagen

Firmenwagen und Fahrtenbuch

Auszug aus dem Seminar Buchführung BIW

Fahrtenbuch oder 1%-Versteuerung?

Von Dozentin Nicole Biermann-Wehmeyer:

Wenn ich im Seminar Buchführung Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworte, merke ich, dass große Unsicherheit herrscht, was die Problematik des Firmenwagens und der Versteuerung des geldwerten Vorteils betrifft.

Was ist die beste Lösung? Fahrtenbuch oder 1%-Versteuerung?

Dazu gibt es sicherlich nicht nur eine richtige Antwort. Ich stelle Ihnen die wichtigsten Fakten zusammen:

Beginnen wir mal mit dem Kauf eines Firmenwagens. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Firmenwagen als ein solcher anerkannt wird. Er sollte in einem angemessen Verhältnis zur Ertragslage des Unternehmens stehen. Die Kritik des Finanzamtes betrifft vor allem teure Sportwagen, die in keinem gesunden Verhältnis zu der Unternehmenssituation stehen.

Grundsätzlich gehen wir nun von einer Anerkennung als Firmenwagen aus und entwickeln ein Rechenbeispiel:
Bei einem Autokauf von 60.000 € plus 19 % Umsatzsteuer in Höhe von 11.400 € haben wir einen Gesamtpreis von 71.400 €.

Zunächst bekommt man als Unternehmer eine Erstattung der Vorsteuer in Höhe von 11.400 €. Das Finanzamt wird diesen Betrag nach Abgabe der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung erstatten.

Zudem hat der Unternehmer die Möglichkeit, die Anschaffung des PKWs abzuschreiben.

Jetzt besteht zunächst die Alternative einer rein geschäftlichen Nutzung des PKWs.

In diesem Fall ist der Nachweis eines Zweitwagens erforderlich oder der Nachweis von Tickets der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder Taxiquittungen.
Sobald mit dem PKW auch private Fahrten getätigt werden, besteht nur die Möglichkeit der 1%- Versteuerung oder des Fahrtenbuchs.

Das Finanzamt möchte nämlich auf den geldwerten Vorteil eines auch privat genutzten Firmenwagens Steuern (Lohnsteuer) erheben. Was ist nun für die Entscheidung für eine der beiden Methoden wichtig?

Besteuerung Firmenwagen
Besteuerung Firmenwagen

Geschäftliche Fahrten: Auszug Seminar Buchführung:

Folgende Kriterien erleichtern die Wahl:

  • Bruttolistenpreis des Fahrzeugs
  • Geschäftlich gefahrene Kilometer
  • Privat gefahrene Kilometer
  • Aufwand eines Fahrtenbuchs
  • Anerkennung des Fahrtenbuchs durch das Finazamt
  • Gewohnheiten und Umsetzbarkeit

Tendenziell ist die 1%-Versteuerung von Vorteil, wenn man auch sehr viel privat fährt. Das Fahrtenbuch ist eher günstiger, wenn überwiegend Fahrten mit einem betrieblichen Hintergrund vorliegen.

Wir schauen uns die 1 %-Versteuerung mal anhand unseres konkreten Rechenbeispiels an:

Wenn das Auto vor Rabattabzug einen Preis von 80.000 € hatte, richtet sich die 1 %-Versteuerung nach diesem Bruttolistenwert.

Der Eigenverbrauch beträgt jährlich 12 % (monatlich 1 % vom Bruttolistenwert) von 80.000 €:

12 % von 80.000 € = 9.600 €.  Dieser Betrag erhöht den laufenden Gewinn und muss dem persönlichen Steuersatz entsprechend versteuert werden.
Das ist jedoch nicht der einzige steuerliche Nachteil. Zusätzlich müssen noch 19 % von diesen 9.600 € = 1.824 € Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt werden.

Wichtig ist, dass Sie berücksichtigen, dass sich die 1%- Versteuerung nach dem Bruttolistenpreis inklusive jeglicher Sonderausstattung zum Zeitpunkt der Erstzulassung richtet. Der Hersteller sollte somit diesen Preis schriftlich bestätigen. Dann haben Sie Rechtssicherheit bezüglich der Höhe der Versteuerung.

Weitere Tipps und Infos zu diesem Thema bekommen Sie im Seminar Buchführung vom Bildungsinstitut Wirtschaft:

Buchführung Inhouse Schulung

E-Learning Portal BIW

Nicole Biermann-Wehmeyer

Nicole Biermann-Wehmeyer

Individuell & kompetent

Wir beraten Sie gerne und stellen auch individuelle und geförderte Beratungs- und Schulungskonzepte für Sie zusammen.

Inhouse Schulungen

Das BIW ist spezialisiert auf Inhouse-Schulungen in Unternehmen, Kammern und Universitäten.
Wir stellen für Sie Seminarpakete und individuelle eintägige Schulungen in vielen Themengebieten zusammen

Letzte Artikel

Recent Posts

Vorträge

Unsere Dozenten halten Vorträge auf Veranstaltungen, Messen und Events

  • Vortrag Social Media & Digitalisierung
  • Vorträge Kommunikation & Konfliktmanagement
  • Vortrag Business Etikette
  • Vortrag Compliance & DS-GVO

Nicole Biermann-Wehmeyer ist häufig Rednerin bei Messen und Events.